§ 1 Allgemeines
Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die nachstehenden Auftragsbedingungen an.

§ 2 Vergütung
Die an Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung (Kostenvoranschlag) im Einzelfall. Das in der Auftragserteilung festgehaltene Honorar enthält nicht die bei Gute Leute Arbeitgebermehrwert anfallenden Spesen und Reisekosten sowie entsprechende Spesen und Reisekosten beauftragter Fremddienstleister. Diese geben wir vorab dem Kunden bekannt und rechnen nach Originalbeleg ab. Gleiches gilt für Kurierkosten. Aufträge an Lieferanten (Druckereien, Werbeträger etc.) erteilt Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert im Namen und auf Rechnung des Kunden. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Gute Leute kann nach voriger Absprache bei länger dauernden Projekten angemessene Kostenvorschüsse in Rechnung stellen.  

§ 3 Zahlungsbedingungen
Sämtliche von Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Erhalt ohne Abzug/Skonto fällig. Im Falle des Verzuges ist Gute Leute Arbeitgebermehrwert berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben alle geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum von Gute Leute Arbeitgebermehrwert.

§ 4 Leistungserfüllung / Leistungsverwahrung
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert schuldet für die bei ihr lagernden Unterlagen die eigenübliche Sorgfalt für die Dauer von 2 Jahren nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Verwahrungsfrist ist Gute Leute Arbeitgebermehrwert berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.

§ 5 Digitale Zusammenarbeit
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert vergibt Zugänge, mit denen auf Internetprojekte zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum Projekt möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Gute Leute Arbeitgebermehrwert unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben.

§ 6 Geheimhaltungspflicht
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert im Rahmen der Auftragserteilung bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Soweit Subunternehmer im eigenen Auftrage und für eigene Rechnung in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert, die mit der Erfüllung dieser Aufgaben verpflichteten Personen ausdrücklich über die Geheimhaltungspflicht zu unterrichten. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an den von Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert erbrachten Leistungen an den Auftraggeber werden im jeweiligen Kostenvoranschlag bzw. einem gültigen Agenturvertrag definiert. Ist nichts definiert, überträgt Gute Leute mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die von Gute Leute erbrachten Leistungen. Eine Übertragung an Dritte ist nicht eingeschlossen und bedarf der Zustimmung von Gute Leute Arbeitgebermehrwert. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an von Gute Leute im Rahmen einer Konzept- und/oder Ideen-Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben zunächst bei Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert und werden auch mit Zahlung eines Präsentationshonorars nicht übertragen. Dasselbe gilt für Arbeiten, die nicht vollständig bezahlt, oder nicht vom Auftraggeber genutzt oder veröffentlicht worden sind.

§ 8 Haftung
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert kommt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seiner Hinweispflicht nach, wenn Anhaltspunkte für eine rechtlich unzulässige Werbemaßnahme oder urheberrechtliche Konflikte bestehen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken die betreffende Werbemaßnahme dennoch durchführt. Gute Leute haftet grundsätzlich nicht für die urheberrechtliche und warenzeichenrechtliche Schutzfähigkeit von Gestaltungen. Gute Leutehaftet im Allgemeinen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle eines Schadens, der durch ein schuldhaftes Verhalten eines Lieferanten entstanden ist, tritt Gute Leute insoweit seine Schadensersatzansprüche an den Auftraggeber ab (Drittschadensliquidation).

§ 9 Datenschutz
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Gute Leute übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

§ 10 Rücktritt
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, sobald der Auftraggeber von einer vorangegangenen Rechnungserteilung in Verzug gerät. Für alle Fälle des Vertragsrücktritts sowie im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat Gute Leute Anspruch auf die anteilig vertraglich vereinbarte Vergütung bzw. auf die bis zur Stornierung angefallenen tatsächlichen Kosten.

§ 11 Kennzeichnung/Belege
Gute Leute Arbeitgeber Mehrwert darf nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erbrachte Arbeiten mit dem Agentursignet kennzeichnen. Gute Leute steht von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu. Außerdem darf Gute Leute Arbeitgebermehrwert alle Arbeiten zur Eigenpräsentation der Agentur zeitlich und räumlich uneingeschränkt nutzen. Dieses Recht räumt der Auftraggeber auch bei einer ausschließlichen Nutzungsübertragung an ihn ein.     

§ 12 Schlussbestimmungen
Für die Vertragsabwicklung und für etwaige Rechtsstreite gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 54290 Trier. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.